Montag bis Donnerstag:
8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Beurkundungen, Beglaubigungen und Beratungen
sind innerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nennenswerte Wartezeiten entstehen bei vereinbarten Terminen in der Regel nicht.
Vorlaufzeit bei Beurkundungen
Die Vorbereitungszeit ist allein abhängig vom Schwierigkeitsgrad. Liegen alle Unterlagen vor und hat eine darüber hinaus erforderliche Sachklärung stattgefunden, so kann gegebenenfalls auch ganz kurzfristig beurkundet werden.